TSA Tanzsportverein Moritzburg - Tanz doch mit!

Unser Verein

Die Tanzsportabteilung ist Mitglied im Moritzburger Sportverein 1990 e.V. und unterwirft sich damit der Vereinssatzung. Zudem verfügen wir eine eigene Abteilungsordnung und Finanzordnung, in denen wir die Spezifika unserer Abteilung geregelt haben.

Vereinssatzung

Die „Tanzsportabteilung im Moritzburger Sportverein 1990 e.V.“ sieht das Ziel ihrer Tätigkeit in der Pflege und Entwicklung des Amateurtanzsports im Freizeit- und Leistungsbereich.

  1. Die TSA ist als Abteilung an den Moritzburger Sportverein 1990 e.V. mit seinen Rechten und Pflichten angegliedert. Sie ist Mitglied des Landestanzsportverbandes Sachsen e.V. und des Deutschen Tanzsportverbandes e.V.

2. Anträge auf Mitgliedschaft in der TSA sind schriftlich an die Abteilungsleitung zu richten. Für Minderjährige ist die Zustimmung ihres gesetzlichen Vertreters erforderlich. Über die Aufnahme neuer Mitglieder entscheidet die Abteilungsleitung. 

  1. Die Mitgliedschaft erlischt durch Austritt, Ausschluss oder Tod eines Mitgliedes. Der Austritt eines Mitgliedes ist der Abteilung schriftlich zu erklären. Die Abmeldung von der TSA kann mit einer Frist von mindestens 6 Wochen zum 30.06. oder 31.12. eines Jahres erfolgen. In begründeten Ausnahmefällen kann die Abteilungsleitung in Abhängigkeit von den finanziellen Möglichkeiten den ermäßigten Beitragssatz gem. 1.3. der Beitragsordnung genehmigen.

Der Ausschluss eines Mitgliedes ist möglich, wenn das Mitglied seine Pflichten entsprechend der Satzung nicht erfüllt. 

  1. Die TSA benennt eine Abteilungsleitung, der die Interessen aller Mitglieder in gleichem Maße vertritt.

Der Abteilungsleitung müssen angehören:

– Vorsitzende(r)    – Stellvertreter(in)    – der Kassenwart(in)

Der Abteilungsleitung können weiterhin bei Bedarf angehören:

– der Sportwart(in)    – der Pressewart(in)    – Organisationswart(in) – Breitensportbeauftragte(r)

Die Funktionen Sportwart(in) ist zwingend bei startenden Turnierpaaren zu besetzen.

5. Die Mitglieder der Abteilungsleitung üben ihre Tätigkeit ehrenamtlich aus. Die Wahl der Leitungsmitglieder erfolgt durch eine Mitglieder-versammlung oder bei Einverständnis aller Mitglieder durch Briefwahl. Die Abteilungsleitung wird für die Dauer von 2 Jahren gewählt. Eine Wiederwahl ist zulässig. Die Abteilungsleitung ist den Mitgliedern der TSA zur Rechenschaft in geeigneter Form und in angemessenem Zeitraum bzw. bei Bedarf verpflichtet. Leitungsmitglieder können jederzeit durch Mehrheitsbeschluss bei grober Pflichtverletzung oder Unfähigkeit zum Führen der ihnen übertragenen Geschäfte abberufen werden. Im Falle des Ausscheidens eines Leitungsmitgliedes ergänzt sich die Abteilungsleitung durch Zuwahl, die von der nächsten Mitgliederversammlung oder in Briefwahl bestätigt werden muss. 

  1. Zur Abgeltung der finanziellen Verpflichtungen erhebt die TSA Beiträge in Form eines monatlichen Mitgliedsbeitrages. Die Höhe der Gebühren wird von der Mitgliederversammlung bestätigt und in der Beitragsordnung ausgewiesen. 
  1. Für Gastpaare, die ausschließlich an Trainingseinheiten ohne Trainer teilnehmen, gilt ein reduzierter Monatsbeitrag gemäß Beitragsordnung Punkt 1.3. Bei Teilnahme dieser Paare an Trainingseinheiten mit Trainer gilt die Beitragsordnung Punkt 1.4. 
  1. Die Satzungsämter des Tanzclubs werden grundsätzlich ehrenamtlich ausgeführt. Die Abteilungsleitung ist ermächtigt, Tätigkeiten für den Tanzclub gegen Zahlung einer angemessenen Vergütung zu beauftragen.

Das Honorar des Trainers / der Trainerin wird in einem Trainerhonorarvertrag geregelt. 

Moritzburg, den 01.10.2024

Beitragsordnung

Beitragsordnung
Tanzsportabteilung im Moritzburger Sportverein 1990 e.V.

1.    Beiträge je Person
1.1. Mitgliedsbeitrag, monatlich für Erwachsene: 43,00 €
1.2. Mitgliedsbeitrag, monatlich für Kinder,
Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr, Studenten:
24,00 €
1.3. Mitgliedsbeitrag, monatlich für die Teilnahme an Trainingseinheiten ohne Trainer: 10,00 €
1.4. Gastbeitrag je Trainingseinheit von 90 Min. mit Trainer: 12,50 €
1.5. Bei Verhinderung an der Trainingsteilnahme (z.B. im Fall langfristiger Erkrankung) kann ab dem 3. Kalendermonat passive Mitgliedschaft beantragt werden.
Beitrag monatlich nach Bestätigung der Abteilungsleitung: 5,00 €
1.6. Bei Kündigung der Mitgliedschaft zum 30.06. des Jahres Ist bis zum Ende des laufenden Kalenderjahres der Beitrag für passive Mitgliedschaft gemäß 1.5. zu zahlen. 5,00 €
2. Saalmiete
Für Sondernutzungen des Saales (Workshop u.ä.) wird eine Saalmiete gesondert berechnet.
 
3. Mahnkosten
Die 1. Mahnung gilt als Erinnerungsschreiben und ist kostenfrei. Bei jeder weiteren Mahnung entstehen jeweils Mahnkosten von:
2,50 €
 

4. Zahlungen
4.1. Alle Zahlungen, die sich aus den Punkten 1. und 2. ergeben, sind zugunsten folgender Kontoverbindung zu leisten:

Konto-Inhaber: TSA des Moritzburger Sportvereins 1990 e.V.
Kreditinstitut: Kreissparkasse Meißen
IBAN: DE90 8505 5000 3000 0167 90
BIC: SOLADES1MEI

4.2. Alle sich aus den Punkten 1.1. bis 1.3. ergebende Zahlungen sind jeweils bis zum 1. Kalendertag des Trainingsmonats im Voraus zu entrichten. Die Zahlung erfolgt per Dauerauftrag. Die Zahlungen sind eine Bringschuld des Mitgliedes.
4.3. Für Zahlungen, die sich aus Forderungen nach den Punkten 1.4. und 2. ergeben, wird dem Zahlungspflichtigen eine Zahlungsaufforderung postalisch bzw. per E-Mail
zugestellt.
Moritzburg, den 01.01.2024

Tanz doch mit!

Sie wollen auch gern mit uns tanzen und eine schöne Zeit verbringen? Sehr gern, hier gehts zur Online Anmeldung bei der TSA (Tanzsportabteilung) im Moritzburger Sportverein 1990 e.V. .

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    • Gesundheitliche Bedenken oder Einschränkungen für eine Teilnahme bestehen
    nicht.

    • Bei sich später ergebenden gesundheitlichen Bedenken oder Einschränkungen
    werden die möglichen Aktivitäten vor dem nächsten Training mit dem Trainer
    abgestimmt.

    • Die Anmeldung verpflichtet zur Zahlung des monatlichen Beitrages unabhängig von
    einer regelmäßigen Teilnahme. (siehe Beitragsordnung / Abteilungsordnung)

    • Die Zahlung muss bis zum 1. Kalendertag des neuen Trainingsmonats im Voraus
    erfolgen.

    • Eine Abmeldung von der Tanzsportabteilung muss mindestens zwei Monate vor dem
    1. Kalendertag des Austrittsmonats in schriftlicher Form oder als E-Mail vorliegen.
    Ein Austritt aus dem Hauptverein ist nur zum Jahresende möglich.

    • Änderungen persönlicher Daten (wie Anschrift, Telefon u.a.) werden der Abteilung
    mitgeteilt.

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    Oder doch lieber schriftlich? Hier unser Aufnahmeantrag zum Ausdrucken.