Verein
Sie wollen Mitglied in der TSA Moritzburg werden? Hier finden Sie unseren Aufnahmeantrag.
Die Tanzsportabteilung ist Mitglied im Moritzburger Sportverein 1990 e.V. und unterwirft sich damit der Vereinssatzung. Zudem verfügen wir eine eigene Abteilungsordnung und Finanzordnung, in denen wir die Spezifika unserer Abteilung geregelt haben.
Satzung
Ordnung der Tanzsportabteilung im Moritzburger Sportverein 1990 e.V.
Die „Tanzsportabteilung im Moritzburger Sportverein 1990 e.V.“ sieht das Ziel ihrer Tätigkeit in der Pflege und Entwicklung des Amateurtanzsports im Freizeit- und Leistungsbereich.
1. Die TSA ist an den Moritzburger Sportverein 1990 e.V. mit seinen Rechten und Pflichten angegliedert. Sie ist Mitglied des Landestanzsportverbandes Sachsen e.V. und des Deutschen Tanzsportverbandes e.V.
2. Anträge auf Mitgliedschaft in der TSA sind schriftlich an den Vorstand der Abteilung zu richten. Für Minderjährige ist die Zustimmung ihres gesetzlichen Vertreters erforderlich. Über die Aufnahme neuer Mitglieder entscheidet der Vorstand.
3. Die Mitgliedschaft erlischt durch Austritt, Ausschluss oder Tod eines Mitgliedes. Der Austritt eines Mitgliedes ist der Abteilung schriftlich zu erklären. Die Abmeldung von der TSA kann mit einer Frist von mindestens 6 Wochen zum 30.06. oder 31.12. eines Jahres erfolgen. Die gleichen Fristen gelten für einen Wechsel des Mitgliederstatus. In begründeten Ausnahmefällen kann der Vorstand in Abhängigkeit von den finanziellen Möglichkeiten den ermäßigten Beitragssatz gem. 1.3. der Beitragsordnung genehmigen.
Der Ausschluss eines Mitgliedes ist möglich, wenn das Mitglied seine Pflichten entsprechend der Satzung nicht erfüllt.
4. Die TSA benennt einen Vorstand, der die Interessen aller Mitglieder in gleichem Maße vertritt.
Dem Vorstand müssen angehören:
– Vorsitzende(r) – Stellvertreter(in) – der Kassenwart(in)
Dem Vorstand können weiterhin bei Bedarf angehören:
– der Sportwart(in) – der Pressewart(in) – Organisationswart(in) – Breitensportbeauftragte(r)
Die Funktionen Sportwart(in ist zwingend bei startenden Turnierpaaren zu besetzen.
5. Die Mitglieder des Vorstandes üben ihre Tätigkeit ehrenamtlich aus. Die Wahl der Vorstandsmitglieder erfolgt durch eine Mitgliederversammlung oder bei Einverständnis aller Mitglieder durch Briefwahl. Der Vorstand wird für die Dauer von 2 Jahren gewählt. Eine Wiederwahl ist zulässig. Der Vorstand ist den Mitgliedern der TSA zur Rechenschaft in geeigneter Form und in angemessenem Zeitraum bzw. bei Bedarf verpflichtet.
Vorstandsmitglieder können jederzeit durch Mehrheitsbeschluss bei grober Pflichtverletzung oder Unfähigkeit zum Führen der ihnen übertragenen Geschäfte abberufen werden. Im Falle des Ausscheidens eines Vorstandsmitgliedes ergänzt sich der Vorstand durch Zuwahl, die von der nächsten Mitgliederversammlung oder in Briefwahl bestätigt werden muss.
6. Zur Abgeltung der finanziellen Verpflichtungen erhebt die TSA Beiträge in Form eines monatlichen Mitgliedsbeitrages. Die Höhe der Gebühren wird von der Mitgliederversammlung bestätigt und in der Beitragsordnung ausgewiesen.
7. Für Mitglieder, die ausschließlich an Trainingseinheiten ohne Trainer teilnehmen, gilt ein reduzierter Monatsbeitrag gemäß Beitragsordnung Punkt 1.3. Bei Teilnahme dieser Mitglieder an Trainingseinheiten mit Trainer gilt die Beitragsordnung Punkt 1.4.
Ab dem 01.01.2016 gilt für die Teilnahme an Trainingseinheiten, die ausschließlich Paaren vorbehalten sind, die am Turnierbetrieb des DTV teilnehmen und die dem Zwecke der Turniervorbereitung dienen, folgende Zugangsbeschränkung: a) Mitgliedschaft in der TSA im MSV 1990 e.V., b) eine für das aktuelle Kalenderjahr geltende Startlizenz des DTV und c) der Start ausschließlich für die TSA im MSV 1990 e.V. (Paare, die bereits vor dem 01.01.2016 für diese Trainingseinheiten zugelassen waren, sind von dieser Satzungsänderung ausgenommen).
8. Das Honorar des Trainers / der Trainerin wird in einem Trainerhonorarvertrag geregelt.
Moritzburg, den 01.03.2009/01.01.2023
Finanzordnung
Beitragsordnung der Tanzsportabteilung im Moritzburger Sportverein 1990 e.V.
1. Beiträge je Person
1.1. Mitgliedsbeitrag, monatlich für Erwachsene: 43,00 €
1.2. Mitgliedsbeitrag, monatlich für Kinder, Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr, Studenten: 24,00 €
1.3. Mitgliedsbeitrag, monatlich für die Teilnahme an Trainingseinheiten ohne Trainer: 10,00 €
1.4. Gastbeitrag je Trainingseinheit von 90 Min. mit Trainer: 12,50 €
1.5. Passive Mitgliedschaft (bspw. im Fall längerfristiger Erkrankung) nach Bestätigung durch die Abt.-Leitung: 5,00 €
2. Saalmiete
2.1. Für die Saalnutzung im Rahmen von Privatstunden von Mitgliedern der TSA werden pro Stunde berechnet: 6,25 €
2.2. Für die Saalnutzung im Rahmen von Privatstunden von Vereinsfremden werden pro Stunde berechnet: 10,00 €
3. Mahnkosten
Die 1. Mahnung gilt als Erinnerungsschreiben und ist kostenfrei.
Bei jeder weiteren Mahnung entstehen jeweils Mahnkosten von: 2,50 €
4. Zahlungen
4.1. Alle Zahlungen, die sich aus den Punkten 1. und 2. ergeben, sind zugunsten folgender Kontoverbindung zu leisten:
Konto-Inhaber: | TSA des Moritzburger Sportvereins 1990 e.V. |
Kreditinstitut: | Kreissparkasse Meißen |
IBAN: | DE90 8505 5000 3000 0167 90 |
BIC: | SOLADES1MEI |
4.2. Alle sich aus den Punkten 1.1. bis 1.3. ergebende Zahlungen sind jeweils bis zum 1. Kalendertag des Trainingsmonats im Voraus zu entrichten. Die Zahlung erfolgt per Dauerauftrag. Die Zahlungen sind eine Bringeschuld des Mitgliedes.
4.3. Für Zahlungen, die sich aus Forderungen nach den Punkten 1.4. und 2. ergeben, wird dem Zahlungspflichtigen eine Zahlungsaufforderung postalisch bzw. per Email zugestellt.
Moritzburg, den 18.12.2022